Beamter auf Widerruf

 

Was sind Beamte auf Widerruf?

Der Beamte auf Widerruf befindet sich in aller Regel noch im Vorbereitungsdienst, d. h. er macht noch eine Ausbildung zum einfachen, mittleren, gehobenen oder höhen Dienst. Die Dienstbezeichnung lautet daher oft: Studienreferendar, Lehramtsanwärter, Referendar usw.

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist jederzeit durch den Dienstherrn widerrufbar und endet mit dem Bestehen oder endgültigen Durchfallen der Laufbahnprüfung. Ein Durchfallen oder auch Nichtbestehen wird dann in der Regel angenommen, wenn der Widerrufsbeamte 2x die Laufbahnprüfung nicht besteht.


Daher sollten gerade Beamte auf Widerruf eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, welche zusätzlich zur echten und vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel auch noch eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet, da eben Beamte auf Widerruf nach der Laufbahnprüfung auch "kein Beamtenverhältnis" bekommen können.

 

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