Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer oder Lehrerinnen, vorallem für Beamte auf Probe, auf Zeit oder auf Widerruf ist zwingend notwendig. Vorallem in den ersten Jahren erhalten Lehrer bzw. Lehrerinnen keine Leistung vom Dienstherrn. Nur bei Dienstunfallen gibts hier eine Leistung. Dienstunfälle sind jedoch äußerst selten, vorallem bei verbeamtete Lehrer. Die Wartezeit, bevor ein Lehrer bzw. Lehrer überhaupt eine Leistung bekommt beträgt 5 Jahre. Dann langsam steigt der Anspruch gegenüber den Dienstherrn für die Dienstunfähigkeitsrente. Nach 5 Dienstjahren (also nach Ablauf der Wartezeit) beträgt der Anspruch ca. 1.200 € brutto pro Monat. Davon gehen noch Krankenversicherungsbeiträge (in der Regel die private Krankenversicherung) ab. So entsteht hier eine Versorgungslücken bis zu 2.000€ pro Monat. Selbst nach 10 oder 15 Dienstjahren besteht eine Versorgungslücke von bis zu 1.500€ pro Monat. Erst nach 30 Dienstjahren ist die Versorgungslücke gering (ca. 300€ - 500€). Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sollte einen also die Möglichkeit geben, die Versicherungssumme zu reduzieren. Anfangs sollten mind. 1.000€ abgesichert werden, optimal wären 1.500€, nach 10 - 15 Dienstjahren kann man diese dann selbst reduzieren. Ein Vertrag mit Dynamik ist hier in der Regel nicht unbedingt notwendig, so reduziert nämlich allein die Inflation in Deutschland die Versicherungssumme von selbst. Was für Berufsbezeichnungen für Lehrer bzw. verbeamtete Lehramts-Berufe gibt es denn?
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