Dienstunfähigkeitsversicherung - Lexikon



Begriffe:

Dienstunfähigkeit

Im §42 des Bundesbeamtengesetz (BBG) wird die Dienstunfähigkeit für Beamten genau geregelt. Der genaue Gesetzestext kann dort nachgelesen werden. Grundsätzlich können Beamte nicht berufsunfähig werden sondern werden "dienstunfähig".

Dienstunfähigkeitsklausel

Eine Dienstunfähigkeitsklausel ist für Beamte notwendig, da nur mit dieser Klausel eine Auszahlung im Falle der Dienstunfähigkeit gewährleistet werden kann. Bei der Dienstunfähigkeitsklausel wird unterschieden zwischen einer echten und vollständigen, einer speziellen DU-Klausel, einer unvollständigen Klausel und der unechten Klausel. Näheres zur Klausel unter dem Punkt DU-Klausel.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung benötigen Menschen mit Beamten-Status. Denn eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung wäre für Beamten demnach "nutzlos".

 

wird noch erweitert.

 

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