Dienstunfähigkeitsversicherung - Staatsanwalt
Was ist ein Staatsanwalt?Ein Staatsanwalt ist ein Beamter im höheren Jusitzdienst bei einer Staatsanwaltschaft. Ein Staatsanwalt kann nur werden, wenn er vorher ein Volljurist, also die Befähigung zum Richteramt hat. Nur absolventen mit sehr guten Examensnoten haben überhaupt eine Chance. Ein Staatsanwalt ist zuständig für Ermittlungsverfahren, er entscheidet ob der Beschuldigte vor Gericht kommt bzw. ob eine Straftat besteht. Er ist sozusagen der "Anklagevertreter". Was für Dienstgrade gibt es hier?Benötigt ein Staatsanwalt eine Dienstunfähigkeitsversicherung?Ja, denn gerade in den frühen Anfangszeiten der Laufbahn als Staatsanwalt bekommt dieser nur eine geringe Dienstunfähigkeitsrente vom Staat. Diese Versorgungslücke sollte mittels eine Dienstunfähigkeits-Versicherung mit echter und vollständiger Dienstunfähigkeitsklausel geschlossen werden. Auch hier ist zu beachten, dass Staatsanwälte nicht gleich Beamte des öffentlichen Dienstes sind. Daher muss der Versicherungsschutz eine Sonderklausel bzw. eine Sondervereinbarung beinhalten, dass im Falle der Dienstunfähigkeit auch Versicherungsschutz besteht.
|

